Rechtliches Gäupark Egerkingen
Nachfolgend finden Sie die Teilnahmebedingungen für Wettbewerbe. Abweichende Bestimmungen bei einzelnen Wettbewerben bleiben vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen des ausgeschriebenen Wettbewerbes.
Wettbewerbsveranstalter: Genossenschaft Migros Aare
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden des Direktionsbereichs Real Estate Einkaufscenter, der am Wettbewerb beteiligten Partner, der zuständigen Werbeagentur und des Wettbewerbsveranstalters sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Ablauf des Wettbewerbs: Durch die Teilnahme am jeweils ausgeschriebenen Wettbewerb stimmen Sie den Teilnahmebedingungen zu. Die Details zu den Wettbewerbsbedingungen werden im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben. Unter allen Teilnehmenden werden die Gewinner*innen nach Einsendeschluss durch Zufallsverlosung ermittelt. Die Gewinner*innen werden schriftlich benachrichtigt.
Gratisteilnahme: Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden.
Preise: Preise, die von den Gewinner*innen nicht bis spätestens sechs Monate nach Benachrichtigung im Einkaufscenter «Gäupark» abgeholt wurden, verfallen ersatzlos. Die Preise werden nicht bar ausbezahlt.
Publikation der Gewinner*innen: Der Wettbewerbsveranstalter weist darauf hin, und Sie nehmen zur Kenntnis, dass im Falle eines Gewinnes Ihr Vorname und der erste Buchstabe Ihres Nachnamens gemäss der jeweiligen Wettbewerbsausschreibung veröffentlicht wird.
Weitere Bestimmungen: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinner*innen – keine Korrespondenz geführt.
Die entgeltliche Weitergabe von Wettbewerbsgewinnen ist untersagt. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, entsprechende Wettbewerbsgewinne, sofern möglich, sperren zu lassen.
Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme möglich. Dabei sind die persönlichen Angaben korrekt und vollständig anzugeben.
Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über CHF 1‘000.- der Verrechnungssteuer unterliegen und der Wettbewerbsveranstalter im Falle der Steuerpflicht je nach Art des Gewinns die Preise und Gewinner der Eidgenössischen Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidgenössischen Steuerverwaltung entrichtet. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung der Preise zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass im Falle eines Wettbewerbspreises in Form einer Einkaufscenter-Geschenkkarte der Maximalbetrag pro Einkaufscenter-Geschenkkarte bei CHF 500.- liegt und der Maximalbetrag pro Person bei CHF 3'000.-.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar unter Datenschutz
Gerichtsstand ist der Sitz des Wettbewerbsveranstalters. Es gilt Schweizer Recht.
Herzlich Willkommen im Gäupark. Ihr Wohlbefinden ist uns wichtig. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Einkaufscenter.
- Der Gäupark ist rauchfrei, ausgenommen davon sind ausgewiesene Raucherbereiche. Vom Rauchverbot betroffen sind auch jegliche Formen von E-Zigaretten.
- Das Betteln und Hausieren ist auf dem gesamten Areal untersagt.
- Der Verkauf von Waren, Musizieren, lautes Abspielen von Tonträgern, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung der Centerleitung nicht erlaubt.
- Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen, Fotografieren, Filmen usw. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung der Centerleitung.
- Das Fahren mit Zweirädern, Kickboards, Skateboards, Inlineskates und Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
- Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer sofort selbst zu beseitigen. Tiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht in den Einkaufswagen mitgeführt werden. Für Hunde stehen Hundeboxen zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Assistenzhunde.
- Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Centereinrichtungen (z.B. Gemeinschaftsräume wie Toiletten, Sanitätsräume etc.) werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen geahndet.
- Das weitere Verweilen nach einer Wegweisung aus dem Center durch das Centermanagement oder ihre Beauftragten kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
- Durch das Verhalten der Besucher im Gäupark dürfen andere Gäste sowie auch Mitarbeiter vom Gäupark und Ihrer Partnermieter weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden.
- Das Entsorgen von privaten Abfällen und Unrat auf dem gesamten Areal und im Parking ist verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet; es ist mit Kostenfolgen zu rechnen.
- Die Parkebenen sind nicht bewacht. Es wird jede Haftung für die parkierten Fahrzeuge und deren Inhalt abgelehnt.
- Den Weisungen des Personals im Gäupark ist in jedem Fall Folge zu leisten. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Gäupark.
Ihr Centermanagement Gäupark.
Die Gäupark-Gutscheine sind nur in den Geschäften einsetzbar, welche auf unserer Webseite entsprechend gekennzeichnet sind (siehe "Im Center") und berechtigen zur Bezahlung des Einkaufs aus dem gesamten Sortimentsangebot. Die Rückzahlbarkeit des Gutscheinguthabens ist ausgeschlossen. Der Restbetrag wird weitergeführt und kann weder bar ausbezahlt, noch gegen Gutscheine umgetauscht oder einer Kreditkarte gutgeschrieben werden. Die Gutscheine sind ab deren Ladung während 5 Jahren gültig, danach verfällt das Guthaben. Die Gutscheine können nach deren Ablauf nicht erneuert werden.
Bei Verlust oder Diebstahl können die Einkaufsgutscheine nicht ersetzt werden. Bei Fragen wendest du dich an den Kundendienst.